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so muss dies im Nachgang außerhalb der Programme händisch durch den Landwirt erfolgen. Dazu sind die für alle betroffenen Flächen errechneten 10%-Zuschläge mit den jeweiligen Flächengrößen der Schläge zu multiplizieren und anschließend der Summe der betrieblichen N-Bedarfe nach Anlage 5 DüV hinzuzurechnen. 6 Herausgeber: ...
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