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aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, d.h. bei Namensänderung oder Führen eines Doppelnamens auch die entsprechende standesamtliche Bescheinigung, 5. Identitätsnachweis: eine amtlich beglaubigte Kopie vom Personalausweis, ausgestellt vom Einwohnermeldeamt 6. ein amtliches Führungszeugnis der Belegart „O“, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF