Zeitraum: "Älter als 1 Jahr" Entfernen
in Höhe von 2,74 Mio. Euro angeordnet. Diese soll sicherstellen, dass nur Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung der Burgenlandkreis rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Darüber hinaus muss das vorgelegte ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 13:03 21.05.2024
Format: Pressemitteilung