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Weiterverkauf die Verkaufserlöse einzusammeln und dem Angeklagten P. zu übergeben. Als Entlohnung hätten H. und M. einen Pauschalbetrag zwischen 500 Euro und 1.000 Euro pro Fahrt erhalten. Gegenstand der acht Betäubungsmittelgeschäfte sollen 11 kg Methamphetamin (Tat 1), 475 g Cannabis (Tat 2), 6 kg Cannabis ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 12:09 27.09.2024
Format: Pressemitteilung