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erfolgreicher Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften und Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, nachgewiesen durch die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 des Deutschen Richtergesetzes oder • erfolgreicher Abschluss des Studiums ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:52 08.11.2024
Format: PDF