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(TV-L) bzw. nach den Vorgaben (sog. Schnellbrief) des Ministeriums der Finanzen zur außertariflichen Bezahlung der Beschäftigten im Vorzimmerdienst. Die Eingruppierung erfolgt grundständig in die Entgeltgruppe E 5 TV-L und für die Dauer der Tätigkeit wird übertariflich entsprechend dem o.g. Schnellbrief ...
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Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
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