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und Elternzeitgesetz (BEEG) ☐ § 5 Abs. 2 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ☐ § 2 Abs. 3 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) für zulässig zu erklären. Bitte beachten: Bestehen Mutterschutz (während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung) und Elternzeit nebeneinander, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:54 08.11.2024
Format: PDF