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wird aus Landesmitteln gewährt. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4. Antragstellung/ Verfahren Einreichung Förderungen nach diesem Förderaufruf werden nur auf schriftlichen Antrag ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:35 01.03.2024
Format: PDF