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von regelmäßigen Team- und Fallbesprechungen für die leistungserbringenden Personen, die nicht selbst einen Berufsabschluss als Fachkraft im Sinne des § 2 Abs. 1 oder als Hauswirtschaftsfachkraft nach § 2 Abs. 7 aufweisen, sowie 3. die Beratung der Anspruchsberechtigten zu den Bedarfen und der geeigneten Form ...
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Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
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