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des Nichtbestehen eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zweimal wiederholt werden. Frühestens zum nächsten Prüfungstermin, spätestens , gerechnet vom Tag dernach 3 Jahren schriftlichen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses aus der ersten Abschlussprüfung. Auf Antrag können Sie von dem Prüfungsteil, in denen ...
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Aktualisiert: 08:44 06.03.2024
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