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Die zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Höchststrafen (BGBl. I Seite 1810 ff.) des Ab- satzes 1 Satz 1 und des Absatzes 3 bleiben bestehen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Ergänzende Informationen / Auswirkungen für Sachsen-Anhalt Eine Anpassung des Strafrahmens des § 184b StGB erfolgte ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:58 12.06.2024
Format: PDF