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das Rechtsmittel der Beschwerde an das Landesarbeitsgericht stattfindet. Gerichtskosten werden im Beschlussverfahren nicht erhoben (§ 2 Abs. 2 GKG). Außergerichtliche Kosten - also insbesondere Rechtsanwaltskosten - sind bei betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 07:06 10.05.2024
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