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Trunkenheitsfahren gegen die Fahrzeugführer eines PKW und E-Scooters eingeleitet. Die Fahrzeugführer wiesen einen Atemalkoholwert in Höhe von 1,17 Promille bzw. 2,03 Promille auf. Der Führerschein des PKW-Fahrers wurde sichergestellt. Anders erging es einem E-Scooter-Fahrer, der unter dem Einfluss von Alkohol (1,76 ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 07:30 07.01.2024
Format: Pressemitteilung
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:54 15.08.2024
Format: Seite