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auch dann als „gefrorener Boden“, wenn dieser zum Zeitpunkt der Aufbringung nur oberflächlich gefroren ist. o einzige Ausnahme auf gefrorenen Boden: Kalkdünger < 2 % P2O5 / o ansonsten ist der Nährstoffgehalt nicht relevant > immer Verbot o „wassergesättigter“ Boden: Porenraum mit Wasser gefüllt, beim bei Formen des Bodens ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:01 26.05.2024
Format: PDF