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Eigenarbeitsleistung müssen im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Folgende Pauschalwerte können zur Anwendung kommen: 1. für einfache Tätigkeiten, für die eine 6,50€ pro Stunde berufliche Ausbildung nicht erforderlich ist 2. für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene 9,00€ pro Stunde berufliche Ausbildung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: Word