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unabhängig davon besondere Ergänzungszuweisungen nach § 11 FAG mit konsumtivem Charakter zur Verfügung stehen. Eine analoge Anwendung der Runderlasse des Ministeriums für Inneres und Sport vom 6. März 2020 und 9. Juli 2020, die ausnahmsweise auch eine konsumtive Verwendung der Mittel ermöglichen, kommt daher ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:30 02.08.2024
Format: PDF