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zeichnungen Hinweise: - Alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen müssen die unter A, B und C genannten Aufzeichnungen aufbewah- ren. - Bei medizinischer oder zahnmedizinischer Anwendung bestehen zusätzliche Aufbewahrungspflichten ent- sprechend D und E. - Bestimmte Aufzeichnungen (siehe F) ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 08:45 06.03.2024
Format: PDF