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der Strafverfolgung auch in Zukunft nicht erlaubt werden darf. Eine andere Frage ist, ob und unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber für Räume, die allgemein zugänglich sind oder beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten dienen (z.B. Hinterzimmer von Gaststätten, Spielcasinos, Saunaclubs, Bordelle), ...
abgetastet. Da die bisher genutzten Körperscanner, über die noch im X. Tätigkeitsbericht (Nr. 7.4) berichtet wurde, viele Fehlalarme auslösten, so z. B. durch Schweißflecken oder einfache Falten in der Kleidung, wurde die Weiterentwicklung der Technik notwendig. ...
nach Aufklärung und Einwilligungserklärung freiwillig. Die Teilnehmer werden dann befragt und untersucht. Mit einem weiteren Einverständnis werden darüber hinaus weitere Daten der Teilnehmer von Dritten erhoben (z. B. Rentenversicherungs- und Krankenkassendaten, Krebsregisterdaten). Nach Erörterungen ...
und -tiefe), die Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes, insbesondere im Hinblick auf den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, sowie die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots, die Umsetzung von organisations-, verfahrens- und technikorientierten Schutzvorkehrungen (z ...
ist weiter vorgesehen, dass das Gericht seine Entscheidungszuständigkeit bezüglich der Ausgestaltung der Untersuchungshaft auf die Haftanstalt übertragen kann. Ob die Anstalt in diesem Fall alle Daten, auch die Dritter wie z.B. Zeugen oder Geschädigter, benötigt, erscheint insbesondere unter dem Aspekt zweifelhaft, dass ...
auf den jeweiligen Autobahnbrücken abgestellt wurden. Da diese verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung über einen längeren Zeitraum von allen Verkehrsteilnehmern erfolgte, scheinbar auch von denen, für die kein Anfangsverdacht für eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorlag (wie z. B. ein Geschwindigkeitsverstoß, ...
von Datenverarbeitung im Auftrag . Nach § 8 Abs. 6 DSG-LSA hat die zuständige öffentliche Stelle als Auftraggeberin den Landesbeauftragten für den Datenschutz über die Vergabe einer Datenverarbeitung im Auftrag zu unterrichten, wenn auf den Auftragnehmer die Vorschriften des DSG-LSA nicht anwendbar sind (z. B. ...
und datenschutzfreundlicher Technologien einschließlich der Pseudonymisierung vermieden werden können. Leider sind diese Möglichkeiten überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ohne strenge Zweckbindungsregelungen könnten die Krankenkassen diese Daten nach den verschiedensten Gesichtspunkten auswerten (z ...
neben Ärzten, Zahnärzten und Apothekern (verkammerte Berufe) u.a. auch sonstige Erbringer ärztlich verordneter Leistungen (nicht verkammerte Berufe). Das sind z.B. Physiotherapeuten und Hörgeräteakustiker. Wer eine solche Karte ausgeben darf, wurde im SGB V nicht geregelt. Aus diesem Grund wurde bereits ...
Im Unterschied zum Kauf von Angesicht zu Angesicht, sehen viele Internethändler die Notwendigkeit, sich hinsichtlich der Erfüllung der Zahlungspflicht ihrer Kunden abzusichern. Dies geschieht z.T. dadurch, dass der Kauf über Kreditkarten abgewickelt wird. Viele Händler greifen jedoch auf die Daten der SCHUFA ...