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ausgegeben. In Ausnahmefällen, z. B. zum Zweck der Verlängerung der Aufenthaltsdauer um einen Monat, können auch die herkömmlichen Klebeetiketten weiter verwandt werden. ...
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Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt stellt sich vor" © LPR LSA In diesem Flyer erhalten Sie Informationen über den Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt auf einen Blick, z. B. über dessen Ziele, Aufgaben, Mitglieder und Projekte. zum Download (PDF, 691 KB) Broschüre ...
welches das Sauerstoffmolekül vom roten Blutkörperchen verdrängt. Das Blut des Rauchers wird durch das Kohlenmonoxid noch zähflüssiger. Dadurch verschlechtert sich die Durchblutung deutlich. Dies führt z. B. zu Potenzproblemen, Raucherfalten, Gedächtnisproblemen, Raucherbein und Krebs. Zudem sinkt durch Kohlenmonoxid ...
vor dem rechtlichen Hintergrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Zielgrößen sind dabei die Lebensbedingungen der gewässertypischen Fischarten, Kleintiere und Wasserpflanzen. Die Verbesserung der ökologischen Bedingungen erfordert eine große Anzahl konkreter Maßnahmen im und am Gewässer, so z ...
die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere die absolut geschützte Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht verletzen. So dürften z.B. Geschlechtsmerkmale oder künstliche Körperteile bzw. medizinische Hilfsmittel (etwa Prothesen und künstliche Darmausgänge) nicht angezeigt werden. ...
und Informationsdienste - Kaufmann/-frau für Büromanagement Sie nimmt jene Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer) verantwortlich sind. Ihre Aufgabenbereiche erstrecken sich auf die Landes- und Kommunalverwaltung. Die zuständige Stelle berät ...
die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere die absolut geschützte Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht verletzen. So dürften z.B. Geschlechtsmerkmale oder künstliche Körperteile bzw. medizinische Hilfsmittel (etwa Prothesen und künstliche Darmausgänge) nicht angezeigt werden. ...
in Wirtschaft und Verwaltung. Gleichwohl stellt er z.Zt. seine E-Mail-Adresse nicht (mehr) für die öffentliche Kommunikation zur Verfügung. Das hat gewichtige Gründe: Mehrfach, zuletzt im IV. Tätigkeitsbericht (S. 50 f), wies der Landesbeauftragte auf spezifische Sicherheitsrisiken der E-Mail-Nutzung hin. ...
dahingehend, dass die Leistung auch in einer der auf die Situation angepassten Form (z.B. telefonisch, durch Nutzung digitaler Medien) weiter erbracht werden kann, wenn sich die leistungsberechtigte Person aufgrund behördlicher Anordnung der nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung ...