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befragt – sie entscheiden, wie ausführlich Sie die Fragen beantworten und können auch jegliche Angaben zum Ereignis ablehnen. Fragen zu möglichen Bewusstseinsbeeinträchtigungen (z. B. nach KO-Tropfen) oder nach Körperregionen, die die verursachende Person berührt hat, sollten Sie beantworten, ...
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Aktualisiert: 03:13 22.02.2026
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