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und Kostensachen einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit fallen nur jene, die sich gegen die Festsetzung von Gebühren und Kosten als solche richten (z.B. Kostenfestsetzung, Gebührenfestsetzungen, Entscheidungen nach §§ 120a, 124 ZPO). Beschwerden gegen Entscheidungen, die zusammen mit oder anstelle ...
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Aktualisiert: 05:35 26.11.2025
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