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Gröbener See (teilweise) Auf diesen Gewässern sind für die Ausübung der Schifffahrt verschiedene Erlaubnisse oder Genehmigungen nach der LSchiffHVO erforderlich. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung der Anträge (z.B. auf gewerbliches Befahren oder Ausnahmegenehmigungen) umfangreiche Prüfungen, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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