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nach der „Tierischen Nebenprodukte VO (TierNebV)“   (Eine PIN muss einmalig beim Landesverwaltungsamt beantragt werden.) Betriebe, denen keiner dieser Zugänge zu Verfügung stehen, müssen Ihren Zugang einmalig beim Landesverwaltungsamt beantragen. Vergabe einer Betriebsnummer und /oder PIN Besitzen ...
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Aktualisiert: 00:06 20.02.2026
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Aktualisiert: 07:34 28.07.2024
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