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und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 ...
vom 05.12.1998, S. 32-54) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch -Trinkwasserverordnung- (TrinkwV 2001) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 03.Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist ...
Gesamt Förderbereich 1.a): 1. b) Förderbereich: Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung nach Nr. 2.1 Buchst. a i. V. m. Nr. 4.2 Buchst. a Unterbuchst. bb FörderRiLi Jugend Kooperationen mit Schulen – Nr. Maßnahmetitel Kooperationspartner (Schule) Datum ...
und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 ...
eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 ...
bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 ...
Nr. 1828/2006 – Prioritätsachse B „Verbesserung des Humankapitals“ ......................................................... 69 Operationelles Programm ESF Sachsen-Anhalt 2007-2013 Jahresbericht 2014 V Tabelle 29: Materielle Fortschritte – Indikatoren der Prioritätsachse C „Verbesserung ...
als auch für die anderen Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung ...
sen-anhaltischen Wälder noch über Jahr- zehnte hinziehen wird. Standortgerecht ist eine Baumart, „wenn ihre Bedürf- nisse an Strahlung, Wärme, Wasser und Nährstoffe durch Boden und Klima des Anbauortes gut erfüllt sind. Dies äußert sich in Gesundheit, Vitalität und gutem Wachstum“ (v. Lüpke 1995). Kenntnisse ...
sen-anhaltischen Wälder noch über Jahr- zehnte hinziehen wird. Standortgerecht ist eine Baumart, „wenn ihre Bedürf- nisse an Strahlung, Wärme, Wasser und Nährstoffe durch Boden und Klima des Anbauortes gut erfüllt sind. Dies äußert sich in Gesundheit, Vitalität und gutem Wachstum“ (v. Lüpke 1995). Kenntnisse ...