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und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung ...
et al. 2017; Jursík et al. 2008 Warum Unkrautbekämpfung? R el at iv er V er lu st B Z E Unkrautdichte [Anzahl/m²] R el at iv er V er lu st B Z E Unkrautdichte [Anzahl/m²] Leitunkräuter: CHEAL, POLCO Leitunkräuter: CHEAL, MATCH 11 Entwicklung der Unkrautsituation im Zuckerrübenanbau nach Buhre et al. ...
und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 ...
Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung nur bei Änderung der Einstufung - Einstufung: gute ...
Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung nur bei Änderung der Einstufung - Einstufung: gute ...
nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung nur bei Änderung ...
bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung ...
ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) bzw. 3.1.3 (Seen) aufzunehmen. Dies gilt sowohl für das betreffende Badegewässer als 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 ...
aber auf Räder für Einmann-Bedienung Inselbetrieb möglich durch Batterie Stromversorgung: 12 V oder 230 V Für leichte Mitnahme an oder auf Fahrzeugen, z.B. Sattelauflieger etc. Andockstationen Dokustar VAN-Control dazwischen kuppeln – handlich und praktisch DOKUSTAR NW 200 Messen der Menge Messen ...
May 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Beschluss dazu OLG-Entscheidung des Oberlandesgerichtes Naumburg 1 Verg 7/04 v. 18.05.2004 AZ: 1 VK LVwA 12/04 Halle, 07.04.2004 - Wertung - Preisänderungen - Fehlen von produktidentifizierenden Angaben § 24 Nr. 3 VOB/A, § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A, § ...