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besteht, Hochbauten zu errichten (einschließlich Fertigteilbauten), Tiefbauarbeiten auszuführen oder bestimmte Spezialbau- arbeiten vorzunehmen. Entsprechend der WZ 2008 werden dem Bauhauptgewerbe die Zweige 41.2 - Bau von Gebäuden, 42.1 - Bau v. Straßen u. Bahnverkehrsstrecken, 42.2 - Leitungstiefbau u. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:13 22.02.2026
Format: PDF