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und dem Grundbetrag nach Absatz 5. (2) Bei den kreisfreien Städten entspricht der Hauptansatz der Einwohnerzahl. Es finden folgende Ne- benansätze Anwendung: 1. der Nebenansatz U6 wird aus der jeweiligen Anzahl der Einwohner bis unter sechs Jahren gebil- det, multipliziert mit dem Faktor 6,90;   2. der Nebenansatz ...
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Aktualisiert: 23:23 28.08.2025
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