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Die erforderliche Sachkunde kann daneben gemäß § 3 Abs. 1 AWaffV unter anderem auch durch eine Bescheinigung eines staatlich anerkannten Ausbildungsträgers (näheres s.u.) oder bei Sportschützen durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes nachgewiesen werden. staatliche Anerkennung ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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