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geringfügige Änderungen. Aufgrund dessen wurde der Nachtrag 2 zum Bodenordnungsplan aufgestellt und wird hiermit bekanntgemacht. Da es nur geringfügige Änderungen sind, werden die Betroffenen durch ein persönliches Anschreiben darüber informiert. In dem Schreiben sind die Änderungen dokumentiert. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:11 09.11.2025
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