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von Skonto. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 bzw. 2 BGB und ggf. Mahnkosten sowie ein weitergehender Verzugsschaden geltend gemacht. Schülerinnen und Schülern, Studierenden sowie Auszubildenden wird gegen Nachweis einer Be- scheinigung ein Rabatt in Höhe von 50 % ...
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Aktualisiert: 01:02 30.03.2025
Format: PDF