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Vorlage Arbeitsebene 2 Betreff: Erlass des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zum gewerblichen Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen in der offenen Kategorie, Unterkategorie A2, die nicht gemäß der De- legierten Verordnung (EU) 2019/945 klassifiziert sind. Gültigkeit: 01. Januar 2022 ...
V. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1999 - 31.03.2001 19.2 Bevölkerungsstatistik Die Standesämter sind nach §§ 1, 2 und 6 BevStatG verpflichtet, bei Eheschließungen, Geburten, Sterbefällen, Todeserklärungen und gerichtlichen ...
Anlage 2b Land Sachsen-Anhalt Anlage IIb Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründungen gem. § 38 Abs. 1 LHO - 67 - Anlage IIb Gesamtbetrag der im Haushaltsplan ausgebrachten VE in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige VE Kapitelbezeichnung/ ...
forbs and cultivars spring sowing: cultivars cover sown species cover spontaneous species cover species from other mixtures Deckung (%) Herbstansaaten: Wildpflanzen Frühjahrsansaaten: Wildpflanzen und Kulturarten Frühjahrsansaat: Kulturarten Deckung (%) Ansaatarten Deckung (%) Spontane Arten Deckung (%) ...
Karte2_Schutzgebiete #* #* #*#* #* FND "Weinberg an der Eselshohle" (FND0016MQ_) FND "Birkenhang im Gleinaer Grund" (FND0018MQ_) FND "Trockenrasen an der Eselshohle" (FND0017MQ_) FND "Trockenrasen im Oberen Grüntal" (FND0013MQ_) FND "Mittelteil d. Haken- holzes westl. Gröst" (FND0009MQ_) SCI ...
XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2011- 31.03.2013 11.2 Eingliederungsmanagement In seinem X. Tätigkeitsbericht (Nr. 18.4) hatte der Landesbeauftragte eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dargestellt, deren ...
X. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.2009 - 31.03.2011 18.2 Personalmanagementsystem Der Landesbeauftragte hatte bereits im IX. Tätigkeitsbericht (Nr. 17.2) ausführlich zu den mit dem neuen landesweiten ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des X. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. Art. 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des VIII. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. Art. 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz ...
Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des IX. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. Art. 2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. ...