Bereiche: "Landesportal" Entfernen
Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, 2. kein Betreten von und keine Veränderungen an nicht touristisch erschlossenen Höhlen jährlich in der Zeit vom 01. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:16 03.04.2024
Format: PDF
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:04 16.08.2025
Format: Seite