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Wann darf vernichtet werden? Die Vernichtung von dienstlichen Unterlagen ist archivrechtlich nur erlaubt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Es liegt eine schriftliche Vernichtungsgenehmigung des Landesarchivs Sachsen-Anhalt vor. (s. § 9a Abs. 4 ArchG LSA ).   ...
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Aktualisiert: 10:19 22.02.2026
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