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IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2016 Vorwort Transparenz, Open Data, Open Government – demokratische Kontrolle und Teilhabe – Verwaltung als Dienstleister für die Bürgerinnen ...
nach diesem Gesetz durch Landesrecht übertragen worden sind. Unter informationszugangsrechtlichen Gesichtspunkten ist erwähnenswert, dass der Gesetzesentwurf eine Hauptforderung des Open-Data-Gedankens umsetzt: Stellen nämlich Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten zur Verfügung, an denen ...
Internet-Plattformen entsprechend einer Open-Data-Idee noch Zukunftsmusik. ...
ist ferner der Umstand, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für den Informationszugang zukünftig nur noch nach einer Rechtsgrundlage, nämlich dem IZG-SH richtet. Auch hier entfallen zukünftig Gebührenerhebungen nach unterschiedlichen Gesetzen. Dagegen ist in dem Gesetz der Open-Data- bzw. ...
Entwicklungen im Bereich von Open Data werden diese Tendenz noch weiter verstärken. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher die Gesetzgeber in ihrer Entschließung vom 9. Dezember 2013 „Umfassende und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!“ ...
Internet-Plattformen entsprechend einer Open-Data-Idee noch Zukunftsmusik. ...
ist ferner der Umstand, dass sich die Erhebung von Gebühren und Auslagen für den Informationszugang zukünftig nur noch nach einer Rechtsgrundlage, nämlich dem IZG-SH richtet. Auch hier entfallen zukünftig Gebührenerhebungen nach unterschiedlichen Gesetzen. Dagegen ist in dem Gesetz der Open-Data- bzw. ...
Entwicklungen im Bereich von Open Data werden diese Tendenz noch weiter verstärken. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder hat daher die Gesetzgeber in ihrer Entschließung vom 9. Dezember 2013 „Umfassende und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!“ ...
dieses Tätigkeitsberichts angemahnt (siehe Nr. 8.4 ). E-Government ist die Voraussetzung für Open Data und Open Government. Das im Vergleich zum Gesetzentwurf überarbeitete und an einigen Stellen deutlich verbesserte E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt vom Sommer 2019 bedarf nun der Umsetzung in der Verwaltung. ...
dieses Tätigkeitsberichts angemahnt (siehe Nr. 8.4 ). E-Government ist die Voraussetzung für Open Data und Open Government. Das im Vergleich zum Gesetzentwurf überarbeitete und an einigen Stellen deutlich verbesserte E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt vom Sommer 2019 bedarf nun der Umsetzung in der Verwaltung. ...