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werden nicht erstattet. G r ü n d e I . Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Bestimmungen des Finanzaus- gleichsgesetzes (FAG LSA) über die Finanzausgleichsumlage der kreisangehörigen Gemeinden in § 12 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 FAG LSA. Die Beschwerdeführerin ist eine kreisangehörige Gemeinde. Sie umfasst ...
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Aktualisiert: 06:12 26.10.2025
Format: PDF