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MOORFROSCH FFH 313 1 Artsteckbrief Kennzeichen: Kleiner schlanker Braunfrosch mit flinken Bewegungen, glatter Haut; Oberseite meist bräunlich, seltener rötlich, gelblich oder grau; ein oft vorkommender heller breiter Rückenstreifen von der Kopfspitze bis zur Kloake, Drüsenleisten an der Grenze des Rückens...
wurde der Gewässerlauf in einzelne Planungs- einheiten unterteilt und die Maßnahmen abschnittsbezogen zugeordnet (vgl. Tab. 5.1). Die unter Punkt 4.2 ausführlich erläuterten Hauptmaßnahmen Laufverschwenkung- Gefälleanpassung-Strukturverbesserung (nachfolgend als „L-G-S“ bezeichnet) sowie ...
Nr. 1260/1999 (ABl. EU Nr. L 210 S. 25), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 des Rates vom 21.12.2006 (ABl. EU Nr. L 411 S. 6), der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. 7. 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung ...
und der Kung-Fu-Großmeister Chu Tan Cuong erläutern ihre Beweggründe und Erfahrungen im Zuge ihrer Einbürgerung. KONTAKTDATEN Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Halberstädter Str. 2 39112 Magdeburg Internet: www.einbuergerung.sachsen- anhalt.de M in is te ri u m f ü r In n er es u n d S p or t d es L ...
der Gesundheitsprävention. 9 Vgl. ausführlicher: Weißbuch der Europäischen Kommission vom 12. September 2001 „Die europäische Verkehrspoli- tik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ (europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l24007.htm). 10 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007. Landesradverkehrsplan Sachsen-Anhalt - ...
Verantwortung für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wollen wir die Gemeinden im Ländlichen Raum stärken." Peter Hauk MdL Minister für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg Entwicklungsprogramm LEntwicklungsprogramm Läändlicher ndlicher Raum (ELR) ...
Schüler/-innen Kreisnummer: Schulnummer: Bogen 210 8. Herkunft der Schüler/-innen Rechtliche Grundlage: Versetzungsverordnung vom 17. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Zweite Verordnung vom 18. Juni 2014 (GVB l. LSA S. 345) 8.1 Versetzung darunter: 8.1.1 Überspringen – Auslassen eines Schuljahrganges (§ 15 ...
wendet. Vergütung: Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung zum TV-L. Zusätzlich wird eine Gefahrenzulage von derzeit 1.075,94 EUR (Vollzeit) gewährt. Weitere ...
des Auswahlverfahrens ver- wendet. Vergütung: Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung zum TV-L. Zusätzlich wird eine Gefahrenzulage von derzeit 1.075,94 EUR (Vollzeit) gewährt. ...
wendet. Vergütung: Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung zum TV-L. Zusätzlich wird eine Gefahrenzulage von derzeit 1.075,94 EUR (Vollzeit) gewährt. Weitere ...