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und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. ...
Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I OGewV). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich ...
wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anlage I OGewV). 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung ...
epops Caprimulgus europaeus 3 V - - 2 - 1 V 2 2 3 RL- D - - - 3 3 - 3 3 V 1 2 RL- ST - Anh. I Anh. I Anh. I - Anh. I - Anh. I - - Anh. I EU- VSRL # Revierpaar / Brutzeitbeobachtung Schwarzspecht ID 30004 Gemeinsame Habitatfläche von: Heidelerche Ziegenmelker ID 30005 ID 30006 Neuntöter ID 30007 ...
für das betreffende Badegewässer als auch für die anderen Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ...
Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung nur bei Änderung der Einstufung - Einstufung: gute ...
des Badegewässerprofils sein, wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst ...
Hitzel_bernburg_30 11 11_üa 1 ID T B io lo g ik a G m b H D r. N o rm a H it ze l 3 0 .1 1 .1 1 V o rs te llu n g B E S T V A C - B e rn b u rg 3 0 .1 1 .1 1 V o m B e st a n d sp ro b le m z u m I m p fs to ff W a ru m … ? K e in H a n d e ls im p fs to ff f ü r ve rs ch ie d e n e K ra n kh e it ...
der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich ...
Anlage 1 (Gas - Bilanz) zur Festlegung der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt 1 - - - 1 Anlage 1 (Gas - Bilanz) zur Festlegung der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt Bilanz (§266 Abs. 1 und 2 HGB) - Große Kapitalgesellschaften- Aktivseite: A. Anlagevermögen I. Immaterielle ...