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Adamsee Barleber See I Barleber See II Bläßgans Anser albifrons / § / - Blg Dz - - - Bläßhuhn Fulica atra V § / - Br - Dz / BV Dz / BV Dz / BV Flussregenpfeiffer Charadrius dubius / §§ / - Frp - Dz - - Gänsesäger Merganser merganser R § / - Gäs Dz Graugans Anser anser / § / - Gra Dz Dz Dz Dz Großer ...
und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) bzw. 3.1.3 (Seen) aufzunehmen. Dies gilt sowohl ...
nur dann Bestandteil des Badegewässerprofils sein, wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ...
und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 ...
und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 ...
normal 1/2006 Z e i t s c h r i f t d e s B e h i n d e r t e n b e i r a t e s Sachsen-Anhalt 1 / 2 0 0 6 Sieger im Landeswettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“ 2005 gekürt Welches Konzept hat die Jury am meisten überzeugt? Lesen Sie hier... Wer auf Hilfe angewiesen ist, möchte ...
Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHK-G) . Mit der Gesetzesnovelle vom 23.11.1994 (BGBl. I S. 3475) wurden insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 9 IHK-G hinsichtlich der Erhebungs- und Verarbeitungsrechte präzisiert. Sie traten am 1. Dezember 1995 in Kraft. ...
wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je 2 ...
von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 ...
von 0,5 km² und größer (vgl. Anlage I OGewV). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) bzw. 3.1.3 (Seen) aufzunehmen. Dies gilt sowohl für das betreffende Badegewässer als 2 ...