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Vorleistungen, die für die Antragstellung eines Vorhabens erforderlich sind (wie Grunderwerb, Baugrunduntersuchung und Vorplanungen), Ausgaben für den Grunderwerb (maximal höchstens in Höhe bis 10 v. H. der förderfähigen Gesamtausgaben des betreffenden Vorhabens und für Brachflächen und ehemals industriell ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:12 22.02.2026
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