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der Dienstbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um 5,5 v. H. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung für die der jeweiligen Versorgung zugrundeliegenden Besoldungsbestandteile. Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen ...
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Aktualisiert: 04:49 25.01.2026
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