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mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. der Pflegegrade 3 bis 5 für die Fahrt mit einem Taxi die tatsächlich entstandenen Kosten, so- fern zuvor die medizinische Notwendigkeit der Taxinutzung im ärztlich bestätigt und durch die Beihilfefestsetzungsstelle genehmigt wurde. g) ...
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Aktualisiert: 11:46 02.08.2024
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Aktualisiert: 05:31 08.03.2024
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