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Marktlage entsprechen. Bei einem Erwerbsgeschäft mit kaufmännischer Buchführung genügt als Rechnungslegung eine aus den Büchern gezogene Bilanz. Das Betreuungsgericht kann jedoch die Vorlage der Bücher und anderer Belege verlangen. Gegebenenfalls rechnen Sie über die Verwaltung des aus einer Vorerbschaft ...
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Aktualisiert: 04:12 26.01.2025
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Aktualisiert: 23:43 06.11.2025
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