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besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Förderfähige Investitionen Der Gegenstand der Förderung ergibt sich aus dem GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland, ...
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Aktualisiert: 09:14 20.07.2025
Format: PDF