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je- weils zu 25 v. H. von rechtsprechender Tätigkeit freigestellt sind. Des Weiteren geht das Präsidium davon aus, dass VPräs’inOVG Schmidt in ihrer Eigenschaft als Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts zu 20 v. H. ihrer richterlichen Arbeitskraft dem Landesverfassungsgericht zur Verfügung ...
Format: PDF Größe: 621 KB Wichtiger Hinweis In Sachsen-Anhalt ist die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nur noch zulässig, nachdem von einer gemeindlichen Schiedsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich ...
Bei Zwischennachweis nicht erforderlich. in voller Höhe benötigt. nur teilweise in Anspruch Der Restbetrag wird noch benötigt. genommen. Höhe des Restbetrages Der Restbetrag wurde nach Euroden Allgemeinen Nebenbestimmungen zurückgezahlt. Datum zurückgezahlt am an Bestätigung Die vorgenannten Angaben stimmen ...
Diese Mitarbeiterin bestätigte schließlich per E-Mail… weiterlesen 04.10.2024 04/2024 (VG-MD) Anstehende Wahl ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Magdeburg Für die neue Wahlperiode ab Anfang/Mitte Februar 2025 werden aktuell ...
werden soll. Dies kann ein rechtlicher Gesichtspunkt sein oder die Feststellung von Tatsachen betreffen. Neuer Tatsachenvortrag ist im Berufungsrechtszug mit Einschränkungen möglich. Wie in jeder Phase des arbeitsgerichtlichen Verfahrens hat auch die durch einen Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter ...
oder vollständige Einschränkung in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich und verhältnismäßig ist und den Grundrechten und den berechtigten Interessen der betroffenen natürlichen Person Rechnung getragen wird: a) Gewährleistung, dass behördliche oder gerichtliche Untersuchungen, Ermittlungen ...
Format: PDF Größe: 621 KB Wichtiger Hinweis In Sachsen-Anhalt ist die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nur noch zulässig, nachdem von einer gemeindlichen Schiedsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich ...
wurden von den Gerichten verwahrt, eröffnet, verkündet, vollstreckt und steuerlich abgewickelt. Dabei richtete sich die Zuständigkeit des Gerichts oder dessen Vorgängerbehörde nach dem Wohnsitz des Erblassers bei der Testamentshinterlegung. Besonders umfangreich ist die Überlieferung von Testamentsakten ...
der Stellungnahme nach Abschluss des Petitionsverfahrens steht auch weder der Ausschlussgrund des Schutzes der behördlichen Beratungen entgegen noch hält es das Gericht für möglich, dass der Petitionsausschuss seine ihm übertragenen Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen könne (vgl. auch § 3 Abs. 2 IZG LSA ). ...
wenn die Beteiligten den Streit vor Gericht austragen. Ab diesem Zeitpunkt fällt die Schlichtung des Streits in die Kompetenz des Gerichts. Ich könnte allerdings den Streit weiter (oder auch erstmals) begleiten, wenn mir - wie es nach der Verwaltungsgerichtsordnung nach § 36 VwGO möglich ist - ...