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nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine separate Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Prüfung der Schutz- und Vorsorgepflichten nach dem BIm- SchG bleibt davon unberührt. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...
und Jugendhilfe . Neben diesen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene wurde auf Landesebene für Sachsen - Anhalt der Einsatz von Kinderschutzfachkräften im § 10 a des Kinderförderu ngsgesetze s (KiFöG) rechtlich verankert. Damit wird zusätzlich die Relevanz des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen untermauert. ...