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nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine separate Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die Prüfung der Schutz- und Vorsorgepflichten nach dem BIm- SchG bleibt davon unberührt. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:14 04.06.2025
Format: PDF