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üblichen männlichen Form angeführt, also z. B. „Besucher“ statt „BesucherInnen“ oder „Besucherinnen und Besucher“. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen. eher höheres Haushaltsnetto- einkommen Sachsen-Anhalt ...
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Aktualisiert: 07:49 14.07.2024
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Aktualisiert: 08:03 07.07.2024
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