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Die genannten Maßnahmen sind außerhalb der Brutzeit, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar, durchzuführen. 5.2.5 Berichtspflicht Die Wirksamkeit und der Erfolg der CEF-Maßnahmen (III.5.2.2.3 und III.5.2.4.3) sind jähr- lich zu dokumentieren und in den ersten 5 Jahren in Form eines Berichtes ...
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Aktualisiert: 23:50 16.05.2023
Format: PDF