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weiterhin unabdingbar für die Einkommensstützung ist. Die GAP-Direkt- zahlungen spielen nach wie vor eine entscheidende Rolle bei der Stützung und Stabilisierung des landwirtschaftlichen Einkommens auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe. Die künftige GAP-Unterstützung soll laut Mitteilung ...
Eine wirtschaftliche Auswirkung zugunsten des Arbeitnehmers ist auch dann gegeben, wenn dies zu einer geringeren steuerlichen Belastung des Arbeitnehmers für die Inanspruchnahme eines materiellen Vorteils (z.B. Entgeltverzicht zugunsten der entgeltlichen Überlassung eines Pkw oder eines Fahrrads im Rahmen des sog. ...
die Zunahme von Betrieben mit nicht landwirtschaftlichen Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus der Direktvermarktung, Biogas, Wind- und Solarenergie oder landwirtschaftsnahen Lohnarbeiten. Wenn in diesen Betrieben mehr als 50 % des Einkommens aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit ...
wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen - ohne hochschulrechtliche Abgaben - ohne Sondernutzungsgebühr 11 10 Steuern 11 11 Kommunale Steuern 11 12 Kirchensteuer 11 20 Gebühren (siehe Abschnitt V. Nr. 5) 11 21 Benutzungsgebührenrecht 7 11 22 Verwaltungsgebührenrecht 11 30 Beiträge (einschließlich ...
wirtschaftlicher und berufsständischer Vereinigungen - ohne hochschulrechtliche Abgaben - ohne Sondernutzungsgebühr 11 10 Steuern 11 11 Kommunale Steuern 11 12 Kirchensteuer 11 20 Gebühren (siehe Abschnitt V. Nr. 5) 11 21 Benutzungsgebührenrecht 7 11 22 Verwaltungsgebührenrecht 11 30 Beiträge (einschließlich ...
zur Sozialversicherung ( Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ). Den Entgelten sind zuzurechnen: die Bezüge von Gesell- schafterinnen / Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften, soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit anzusehen sind, sowie ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; sollte eine dieser Unterlagen noch nicht vorliegen, so ist der Nachweis zu führen, dass die fehlende Unterlage bereits abgefordert ...
bei dieser Aufsichtsbehörde anfordern zu dürfen, 15. ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der hierfür zuständigen Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ...