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oder Anlagen zünden  Feuerwerkskörper nicht in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen oder Briefkästen werfen  Beim Zünden andere pyrotechnische Gegenstände nicht offen herumliegen lassen und nicht direkt am Körper tragen  Feuerwerkskörper nicht vom Balkon aus zünden oder von oben herunterwerfen  ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:12 03.04.2024
Format: PDF