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Personen des Privatrechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit) Angaben unverändert Name Vorname Geburtsdatum (Umsatz)Steuer-Identifikationsnummer Es gibt keine weiteren wirtschaftlichen Eigentümer. Es gibt weitere wirtschaftliche Eigentümer. Anlage WE ist auszufüllen. 1.8 Prüfungseinrichtung (gemäß Nummer 7.2 ...
die insbesondere Beiträge, Gebühren, kommunale Steuern, steuerliche Nebenleistungen und Entscheidungen über Billigkeitsmaßnahmen betreffen, für kommunalaufsichtliche Entscheidungen, für Entscheidungen des Statistischen Landesamtes über die Gewährung von Leistungen aus dem Finanzausgleichsgesetz ...
Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt-Stand 15.04.2008 F A C H I N F O R M A T I O N Nr. 3/2008 Handlungsanweisung zur Kartierung der nach § 37 NatSchG LSA gesetzlich geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt Hier kann ein Foto...
Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke, Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung, Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen. Steuerpflichtige können bis zu 20 % ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Spende in ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend ...
der Finanzverwaltung , die heruntergeladen werden können. Zentrale Zuständigkeiten liegen in Sachsen-Anhalt für die Grunderwerbsteuer in den Finanzämtern Dessau-Roßlau beziehungsweise Stendal sowie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Finanzamt Staßfurt . Eine zentrale Zuständigkeit besteht ...
werden über den "Stromspar-Check Aktiv" an Haushalte mit geringem Einkommen Gutscheine für den Austausch von alten, stromfressenden Kühl- und Gefriergeräten gegen neue, energieeffiziente Modelle ausgegeben. © LENA Der Gerätetausch wird mit 100 Euro durch den Stromspar-Check (SSC) des Bundes ...
oder – Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlage- vermögens, – Versicherungsleistungen im Schadensfall, – Steuer- und Beitragserstattungen – Geldeinlagen, – erhaltene Geld- und Sachgeschenke, – sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, – Sofort- und Überbrückungshilfen ...
oder – Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlage- vermögens, – Versicherungsleistungen im Schadensfall, – Steuer- und Beitragserstattungen – Geldeinlagen, – erhaltene Geld- und Sachgeschenke, – sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, – Sofort- und Überbrückungshilfen ...
oder – Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlage- vermögens, – Versicherungsleistungen im Schadensfall, – Steuer- und Beitragserstattungen – Geldeinlagen, – erhaltene Geld- und Sachgeschenke, – sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, – Sofort- und Überbrückungshilfen ...
oder – Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlage- vermögens, – Versicherungsleistungen im Schadensfall, – Steuer- und Beitragserstattungen – Geldeinlagen, – erhaltene Geld- und Sachgeschenke, – sonstige Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt, – Sofort- und Überbrückungshilfen ...